Der Hauptangeklagte links neben weiteren Angeklagten im Augsburger Landgericht
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Böller-Prozess

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Böllerwurf im Stadion: Hauptangeklagter legt Revision ein

Ein Böller hatte das fast voll besetzte Augsburger Fußballstadion erschüttert, etliche Menschen wurden verletzt. Dafür soll ein 28-Jähriger drei Jahre ins Gefängnis. Das will er nicht hinnehmen.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Nach seiner Verurteilung zu drei Jahren Gefängnis wegen eines Böllerwurfs mit einem Dutzend Verletzten beim Bundesligaspiel Augsburg-Hoffenheim hat der Hauptangeklagte jetzt Rechtsmittel eingelegt. Nach Angaben des Landgerichts Augsburg hat der 28-Jährige Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Dazu sagte der Anwalt des Hauptangeklagten, Michael Kolaczkowski dem BR, er wolle dabei auch die Ablehnung eines Befangenheitsantrags prüfen lassen.

Der Vorsitzende Richter bei dem Prozess ist auch ehrenamtlicher Präsident des Bayerischen Fußball-Verbandes. Ein Befangenheitsantrag gegen den Richter wegen dessen Funktionärstätigkeit war allerdings vom Landgericht abgelehnt worden. Drei Bekannte des Mannes, die wegen Beihilfe zu Bewährungsstrafen verurteilt worden sind, haben hingegen das Urteil akzeptiert.

Der Böller hatte große Sprengkraft

Der Böllerwerfer und seine Helfer waren Ende April verurteilt worden, weil die vier Hoffenheim-Fans für die Explosion eines in Deutschland nicht zugelassenen Böllers mit großer Sprengkraft in der Augsburger Fußball-Arena verantwortlich waren. Das Spiel zwischen dem FC Augsburg und der TSG 1899 Hoffenheim (1:1) war am 11. November 2023 deswegen mehrere Minuten unterbrochen worden. Laut Urteil waren zwölf Menschen, darunter mehrere Kinder, verletzt worden, hauptsächlich erlitten sie Hörschäden.

Gericht hält Gefängnisstrafe für angemessen

Der 28-Jährige hatte zugegeben, den Böller angezündet und geworfen zu haben. Er hatte sich auch bei den Verletzten entschuldigt. Sein Verteidiger hatte eine zweijährige Haftstrafe beantragt, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Das Gericht hielt wegen Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion sowie gefährlicher Körperverletzung allerdings eine Gefängnisstrafe für angemessen, der Böllerwerfer sitzt seit der Tat auch in Untersuchungshaft.

Tausende Menschen in Terrorangst versetzt

Der Vorsitzende Richter betonte, dass der Angeklagte durch eine massive Sprengstoffexplosion 26 000 Menschen im Augsburger Stadion in Terrorangst versetzt habe. Auch ein Polizeibeamter, der seit vielen Jahren Hoffenheim-Spiele begleitet, hatte als Zeuge vor Gericht erklärt, dass er wegen der ungewöhnlich lauten Explosion zunächst an einen Terroranschlag gedacht habe.

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