E-Scooter am Bahnsteig
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E-Scooter doch sicher? Neue TÜV-Studie stellt ein Mitnahmeverbot in öffentlichen Verkehrsmitteln infrage.

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E-Scooter doch sicher? TÜV-Studie stellt Mitnahmeverbot infrage

Fälle von E-Scooter-Bränden haben Verkehrsbetriebe dazu gebracht, die Mitnahme in U-Bahn und Tram zu verbieten. Eine neue Studie des TÜV-Verbandes attestiert den E-Rollern nun aber ein hohes Sicherheitsniveau.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Akkubrände werden immer wieder gemeldet. Vor allem, wenn Akkus beschädigt oder von schlechter Qualität sind, stellen sie eine Gefahr dar. Aber für in Deutschland zugelassene Scooter besteht laut einer neuen Studie des TÜV-Verbandes [externer Link] "ein hohes Sicherheits- und Brandschutzniveau".

Zugelassene E-Scooter laut TÜV sicher

Die E-Scooter seien nicht als besonders brandgefährlich einzuschätzen, sondern vergleichbar mit Pedelecs und E-Bikes, so der TÜV-Verband. Er verweist auf die unabhängige Prüfung, die Modelle durchlaufen müssen, bevor sie vom Kraftfahrt-Bundesamt eine Straßenzulassung erhalten. So sagt Richard Goebelt, der Fachbereichsleiter Fahrzeug und Mobilität beim TÜV-Verband: "Im Rahmen dieser technischen Prüfung werden umfangreiche Tests der Batteriesicherheit vorgenommen. Daher gehen wir davon aus, dass ein hohes Brandschutzniveau bei E-Scootern gewährleistet ist."

E-Scooter-Mitnahmeverbot in U-Bahnen oder Trams

Auf Empfehlung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen VDV, in dem die öffentlichen Unternehmen organisiert sind, gibt es ein Verbot, elektrische Tretroller in Bussen, Tram- und U-Bahnen mitzunehmen. So gilt das Mitnahmeverbot in München, Augsburg und Nürnberg beispielsweise seit diesem April. Städte wie Bonn oder Dortmund wollen ebenfalls keine E-Scooter in ihren Verkehrsmitteln. Begründet wird das Verbot in diesen Städten und ihren Verkehrsbetrieben mit dem Brandrisiko durch die Lithium-Akkus der Roller. Beim Verbot stehe die Sicherheit der Fahrgäste und des Fahrpersonals im Mittelpunkt, hieß es etwa von den Stadtwerken in Augsburg. Die Münchner Verkehrsgesellschaft MVG war mit dem Verbot vorgeprescht.

Auch sie begründet es mit den Bränden von E-Scootern im Ausland und weist darauf hin, dass andere mit einem Akku betriebene Geräte wie "Elektrorollstühle, E-Bikes beziehungsweise Pedelecs und vierrädrige Elektromobile, die ebenfalls als E-Scooter bezeichnet werden, transportiert werden dürfen." Dafür gebe es entsprechende Sicherheitsstandards. "Daher sind diese Fahrzeuge von der Empfehlung ausgenommen, wenn sie die Standards erfüllen", heißt es bei der MVG. Das Verbot trifft de facto vor allem Menschen, die eigene Roller transportieren wollen, denn Leihroller müssen nach Zeit bezahlt werden.

Bahn und MVV erlauben die Mitnahme von E-Scootern

Bei DB Regio, den S-Bahnen in Nürnberg und München sowie beim MVV gibt es keine speziellen Verbote für E-Scooter. Weil bei den dokumentierten Fällen von Bränden in Spanien und Großbritannien wenig Details vorliegen, sahen die Verantwortlichen in München keine Veranlassung, E-Scooter zu verbieten.

Auch in Zügen der Bayerischen Regiobahn (BRB), von Agilis und Go-Ahead Bayern dürfen E-Scooter weiterhin transportiert werden, wie die Betreiber auf BR24-Anfrage bestätigten. Ein Sprecher von Agilis teilte mit: "Sollte es in Zukunft Hinweise darauf geben, dass von den Rollern eine signifikante Gefährdung ausgeht, werden wir entsprechend reagieren." Die neuen Erkenntnisse des TÜV geben eher denen recht, die die E-Roller erlauben.

TÜV-Verband warnt vor "Grauimporten" bei E-Tretrollern

Der TÜV-Verband sieht das allgemeine Mitnahmeverbot kritisch, eben weil E-Scooter laut der Studie ähnlich sicher sind wie Pedelecs und eine allgemeine Betriebserlaubnis haben. Außerdem weist der Fachbereichsleiter für Mobilität des Verbandes auf die Bedeutung der E-Scooter im "intermodalen Verkehr" hin. Denn dabei werden die privat angeschafften E-Scooter für den letzten Teil der Reisekette genutzt, eben die sogenannte "letzte Meile", also zum Beispiel den Weg vom Bahnhof oder der Bushaltestelle bis zur Haustür. Eben deshalb sei das Mitnahmeverbot ein starker Einschnitt.

Der TÜV spricht sich für eine Vereinheitlichung der Normen für die sogenannten "Elektrokleinstfahrzeuge" wie E-Scooter oder Pedelecs aus. Allerdings warnt der TÜV vor sogenannten Grauimporten. Das sind E-Scooter ohne allgemeine Betriebserlaubnis. Sie dürfen auf deutschen Straßen nicht betrieben werden.

Nutzen und Schaden von E-Scootern in der Dauerdiskussion

In den letzten Jahren ist die Zahl der Verkehrsunfälle mit E-Scootern in Bayern angestiegen. Es gibt gerade in den Städten zwar inzwischen weniger Anbieter, aber deutlich mehr Elektroroller als in den ersten Jahren. Der damalige Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hatte die umstrittenen Fahrzeuge im Sommer 2019 erlaubt. Weil die E-Scooter oft mitten auf Gehwegen herumstehen oder liegen, sind sie für viele Leute ein Ärgernis. Und weil beispielsweise in Partynächten etliche alkoholisiert mit ihnen herumfahren, zählt die Polizei zahlreiche Verstöße. Denn für E-Scooter gelten dieselben Regeln wie beim Autofahren. Mit mehr als 0,30 Promille macht man sich strafbar.

Städte schränken den Betrieb der Leihroller ein, so hat München breite Verbotszonen etwa in der Innenstadt. Ab Mai schränkt auch Nürnberg den Bereich ein, in dem Leihscooter geparkt werden können. In Nürnberg sollen auch dicht besiedelte Wohngebiete innerhalb des Rings geschützt werden.

Laut der Studie des TÜV-Verbandes sind Elektroroller also auch nicht gefährlicher als E-Bikes. Wo sie abgestellt werden, wo und wie sie gefahren werden, sorgt immer wieder für Ärger. Die Diskussionen um die Elektroroller dürften also noch einige Zeit anhalten.

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