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Pöbelei im Prozess: Trump muss Geldstrafe zahlen

Ex-US-Präsident Trump ist es gerichtlich untersagt, Kommentare über Beteiligte des Schweigegeld-Prozesses gegen ihn zu machen. Er tat es trotzdem. Nun muss er zahlen. Auch von härteren Maßnahmen ist die Rede.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Infoblock am .

Der ehemalige US-Präsident Donald Trump muss eine Ordnungsstrafe von 9.000 US-Dollar, umgerechnet rund 8.400 Euro, zahlen. Er hatte vom Gericht einen Maulkorb bekommen. Ihm war verboten worden, sich öffentlich über Zeugen, Geschworene und andere Beteiligte an seinem Schweigegeld-Prozess zu äußern. Der Ex-Präsident hatte in vorangegangenen Prozessen mehrfach Personal des Gerichts verunglimpft und in sozialen Medien beschimpft und verfolgt.

Doch ungeachtet des Verbots hat der Angeklagte nach Einschätzung des Richters Juan Merchan schon jetzt mehrfach dagegen verstoßen. Dass Trump als Einziger eine Nachrichtensperre bekommen hat, finden Anwälte beider politischer Lager schwierig.

Vorwurf der vertuschten Schweigegeldzahlung an Ex-Pornodarstellerin

Es ist der erste Strafprozess der Geschichte gegen einen ehemaligen US-Präsidenten. Die Anklage wirft Trump vor, er habe den Ausgang der US-Präsidentenwahl 2016 mit der Zahlung von 130.000 Dollar Schweigegeld an Sex-Darstellerin Daniels beeinflussen wollen. Die Transaktion selbst war zwar nicht illegal, bei der Rückerstattung des Geldes an seinen Anwalt Michael Cohen habe Trump jedoch Geschäftsunterlagen gefälscht, um deren eigentlichen Zweck zu verschleiern.

Trump drohen mehrere Jahre Haft, die auch zur Bewährung ausgesetzt werden könnten, oder eine Geldstrafe. Der Fall könnte den US-Wahlkampf beeinflussen. Trump will im November erneut zum Präsidenten gewählt werden. Er hatte auf nicht schuldig plädiert.

Trump ist für aggressives Verhalten auch in Gerichtsverfahren bekannt. Im Vorfeld des Prozesses hatte er unter anderem Richter Merchan und Bezirksstaatsanwalt Alvin Bragg immer wieder als korrupt und parteiisch dargestellt. Merchan belegte deshalb Kommentare über Staatsanwälte, Zeugen und Geschworene sowie deren Verwandten mit einer Nachrichtensperre.

Mit Informationen von dpa

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